Das Standesamt der Stadt Villach ist für die Beurkundung aller Geburten, die sich im Villacher Gemeindegebiet ereignet haben, zuständig.
Neu: Unser Urkunden-Service im LKH Villach
Liebe Eltern, nutzen Sie unseren neuen Service und nehmen Sie die Urkunden für Ihr Kind direkt im Landeskrankenhaus Villach entgegen! Dazu benötigen wir vorab von Ihnen als Eltern die notwendigen Dokumente.
Sie können die Dokumente bereits während Ihrer Schwangerschaft per E-Mail an
standesamt@villach.at schicken und bringen dann die Original-Dokumente zur Geburt ins LKH Villach mit.
Wenn Sie vorab die Original-Dokumente im Standesamt vorlegen, benötigen Sie im LKH Villach lediglich Lichtbildausweise.
Nach der Geburt Ihres Kindes geben Sie uns bitte noch folgende Daten bekannt:
- Vorname(n) und Familienname des Kindes
- Religionsbekenntnis
Unser Urkunden-Service im Standesamt
Sie können natürlich auch wie bisher nach der Geburt zu uns ins Standesamt kommen und Ihr Kind anmelden. Bei ehelichen Kindern können das beide Elternteile erledigen, bei unehelichen Kindern obliegt das der Mutter.
Für die Beurkundung eines Neugeborenen werden folgende Dokumente benötigt:
Eheliche Kinder
- standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass)
- gegebenenfalls Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnungen (z.B. Ing.)
- amtlicher Lichtbildausweis
Uneheliche Kinder
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der letzten Ehe sowie Scheidungsurteil oder -beschluss mit Rechtskraftbestätigung oder Sterbeurkunde des Ehemannes
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass)
- gegebenenfalls Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnungen (z.B. Ing.)
- amtlicher Lichtbildausweis
Bei Hausgeburten wird zusätzlich die vom Arzt oder der Hebamme bestätigte Geburtsanzeige benötigt.
Wichtige Hinweise:
Bei fremdsprachigen Urkunden ist die Vorlage einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers notwendig.
Falls Sie nach dem 01.11.2014 in Österreich geheiratet haben, sind Ihre Daten bereits im Zentralen Personenstandregister erfasst und Sie ersparen sich die Vorlage der Dokumente. Notwendig sind
dann lediglich Lichtbildausweise.
Anerkennung der Vaterschaft
Soll bei einer unehelichen Geburt der Vater des Kindes in die Geburtsurkunde mit eingetragen werden, so muss dieser gemeinsam mit der Mutter des Kindes im Standesamt vorsprechen und ein Vaterschaftsanerkenntnis unterfertigen. Weitere Informationen zur Vaterschaftsanerkenntnis
Gebühr
Geburtsurkunden für neugeborene Kinder sind
gebührenfrei.
Meldebestätigung
Die meldebehördliche Anmeldung wird auf Antrag / Wunsch bereits bei der Beurkundung der Geburt im Standesamt durchgeführt. In diesem Fall sind keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich, auch wenn der Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde ist. Weitere Informationen
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Informationen zum Namen des Kindes
- Familienname: Bei österreichischer Staatsbürgerschaft erhalten eheliche Kinder den gemeinsamen Familiennamen der Eltern.
Weitere Informationen zum Namensrecht finden Sie unter help.gv.at
- Vorname: Beim ehelichen Kind bestimmen die Eltern einvernehmlich, beim unehelichen Kind die Mutter die Vornamen des Kindes. Der erste Vorname des Kindes muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen. Die Anzahl der Vornamen ist nicht beschränkt. Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich sind dürfen nicht eingetragen werden.
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Wickelmöglichkeiten im Rathaus
Im Rathaus, 1. Stock, Abteilung Gesundheit steht Ihnen während unserer Servicezeiten (Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr) ein öffentlicher Wickelplatz für Ihr Baby zur Verfügung. |