Villach ist eine Stadt mit einzigartiger Atmosphäre und Lebensqualität! Vor allem die Altstadt mit ihrem runden Branchenmix ist heute eine Symbiose zwischen großer Historie, Kultur und modernem Geschäftsleben. Informieren Sie sich über die vielen interessanten Angebote und Möglichkeiten Ihre Freizeit zu gestalten.
Die Villacher Stadtregierung setzt sich aus dem Bürgermeister, der 1. und 2. Vizebürgermeisterin sowie weiteren vier Stadträtinnen bzw. Stadträten zusammen. Gemeinsam bilden sie den Stadtsenat.
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In diesem Service-Bereich finden Sie Informationen zu allen persönlichen Dokumenten, die Sie im Rathaus Villach beantragen können.
http://fundamt.gv.at sind österreichweit alle Funde recherchierbar."> Die Abgabe von Fundgegenständen ist beim Fund-Service im Eingangsbereich des Rathauses möglich. Über das Online-Fundamt http...
Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
Personalausweis im Scheckkartenformat gilt innerhalb der Europäischen Union als gültiger Personalausweis. Er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt unter anderem der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis.
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Reisepässe müssen persönlich im Bürgerservice (Haupteingang Rathaus) beantragt werden.
Hier erfahren Sie alles über die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung, notwendige Dokumente und können Ihren Trauungstermin gleich online reservieren.
Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann nur persönlich und von Personen mit Hauptwohnsitz in Villach gestellt werden.
Der Vater eines unehelichen Kindes kann anlässlich der Geburtsbeurkundung die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen und wird dann in die Geburtsurkunde des Kindes mit eingetragen.
Das Standesamt der Stadt Villach ist für die Beurkundung aller Geburten, die sich im Villacher Gemeindegebiet ereignet haben, zuständig.
Die Beurkundung eines Sterbefalls kann bei jedem österreichischen Standesamt vorgenommen werden. Meist wird dieser Behördengang von einem Bestattungsunternehmen erledigt.
Auf Wunsch stellt das Standesamt Villach Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden entweder in deutscher Sprache oder als internationale Urkunde (zehnsprachig) aus.
Lebensbestätigungen (z.B. für Pensionsanträge aus Nachbarländern) werden im Meldeamt (Rathaus, Eingang II) kostenlos durchgeführt.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Bereich der vom Gemeinderat verordneten Bewohnerparkzone haben, können Sie eine Bewohnerparkberechtigung beantragen.
Grünes Pickerl im Stadtservice (Rathaus, Haupteingang) holen, sichtbar am Fahrzeug anbringen und mit Ihrem E-Auto in allen Kurzparkzonen unserer Stadt gratis parken.
Sie können bei uns um Genehmigung für eine Reihe von Aufenthaltstitel wie Rot-Weis-Rot-Karte oder Blaue Karte EU ansuchen.
Im Standesamt Villach können Sie aus einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft bzw. Religionsgesellschaft austreten.
Die Änderung des Familiennamens einer Person muss je nach Grund entweder im Wege einer Namensbestimmung am Standesamt oder als behördliche Namensänderung bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen.
Im StadtService (Rathaus, Haupteingang) können Sie die Ausstellung von Jahresfischerkarten und Fischergastkarten beantragen.
Der Impfpass gibt einen schnellen Überblick darüber, welcher Impfschutz bereits vorliegt und welche Impfungen noch anstehen. Impfempfehlungen erteilt auch unsere Gesundheitsabteilung.