Seit Anfang Oktober kann der Heizkostenzuschuss wieder in der Sozialabteilung der Stadt Villach beantragt werden. Die Einkommensgrenzen wurden angehoben.
Einkommensschwache Personen und Familien können ab heute, 1. Oktober, wieder einen Antrag für einen Heizkostenzuschuss stellen. Um die Unterstützung zu erhalten, gibt es festgelegte Einkommensgrenzen, die heuer angehoben wurden. „Eine warme Wohnung darf bei uns kein Luxus sein. Gerade nicht in schwierigen Zeiten, wie diesen“, sagt Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser. Das Land Kärnten hat die Einkommensgrenzen dieser Tage sowohl für den kleinen sowie den großen Zuschuss wie auch für Pensionisten um jeweils 3,6 Prozent angehoben. Somit haben mehr Menschen Anspruch auf die Unterstützung.
Der große Zuschuss beträgt 180 Euro und gilt für Alleinstehende und Alleinerziehende, die monatlich netto über nicht mehr als über 920 Euro verfügen. Für Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen beträgt die Grenze 1450 Euro, für Pensionistinnen und Pensionisten 1040 Euro (Voraussetzung: Mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit). Für den kleinen Zuschuss von 110 Euro sind die Einkommensgrenzen nun mit 1140 Euro (Alleinstehende, Alleinerzieher) beziehungsweise 1570 Euro (Haushaltsgemeinschaften) festgesetzt.
Heizkostenzuschuss beantragen!
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger können den Antrag vom 1. Oktober bis einschließlich 26. Februar 2021 stellen. Beantragt werden muss er persönlich bei der Stadt in der Abteilung Soziales, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann den Antrag prüfen.
Die Servicezeiten in dieser Angelegenheit sind Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr.
Antragsstellerinnen und Antragssteller mögen bitte auf den Mund-Nasenschutz nicht vergessen und die Hinweistafeln im Rathaus beachten.