Weil aktuell die Gefahr einer Geflügelpest, bekannt als Vogelgrippe, besteht und das Stadtgebiet von Villach als Risikogebiet gilt, müssen Geflügelhalterinnen und –halter ab sofort einige Sicherheitsauflagen penibel einhalten.
Bestände mit mehr als 350 Tieren haben die Stallpflicht einzuhalten. Für kleinere Bestände gilt wie bisher, dass Enten und Gänse von anderem Nutzgeflügel getrennt werden müssen. „Auch der Kontakt der Wildvögel mit Hausgeflügel ist durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel zu unterbinden“, lautet die Verordnung. Die Fütterung und Tränkung der Tiere in Beständen mit weniger als 350 Tieren darf nur im Stall erfolgen oder unter einem geeigneten Unterstand, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert. Zelte oder andere Bauten sind hier geeignet. Die Stallhaltung ist jedoch auch für kleinere Bestände anzuraten.
Gesundheits- und Veterinärreferent Stadtrat Christian Pober ersucht die Villacher Geflügelhalterinnen und –halter, die Auflagen einzuhalten und umzusetzen: „Zu diesem Zeitpunkt ist es für den Geflügelhalter immens wichtig seine Tiere vor dem Kontakt mit dem Virus zu schützen, das vor allem bei Wildvögel die keine Symptome zeigen vorkommt. Die Nähe zu den Seen und großen Flüssen macht Villach zum Risikogebiet.“
Die Zahl des Geflügels in Freilandhaltung hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen.
Die Übertragung von Wildvögeln auf Nutzgeflügel bzw. Haustiere erfolgt über Speichel, Tränenflüssigkeit und Kot. Futterstellen und Wassertränken ziehen auch Wildvögel an. Tot aufgefundene, wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln sind dem Amtstierarzt zu melden, diese werden dann auf die Vogelgrippe untersucht.
Zurzeit ist ganz Europa von der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) betroffen, in Österreich sind im Feber drei Fälle bei Wildvögeln in Niederösterreich, Wien und der Steiermark aufgetreten.